AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Verkauf, die Lieferung oder sonstige Dienstleistung durch die EXACT solutions GmbH (künftig: EXACT) erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche bei Bestellung durch den Kunden als geltend angenommen wird. Abweichende Vorschriften verpflichten uns nur, wenn diese ausschließlich und schriftlich akzeptiert wurden.

2. Alle Angebote von EXACT sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsschreiben von EXACT dienen lediglich als Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein inhaltlich entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Diese Angebote werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch EXACT angenommen. Die zu einem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstigen Leistungsdaten sind nur annähernd maßgeblich.

3. Die Lieferungen erfolgen für Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager EXACT. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wird oder zum Zwecke der Versendung das Lager EXACT verlässt. Verzögert sich die Lieferung in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über. Etwaige Rücksendungen von nicht angenommenen Waren erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern EXACT die Rücksendung nicht zu vertreten hat.

4. Rechnungen müssen vom Kunden zur vereinbarten Fälligkeit netto gezahlt werden. EU-Auslandskunden, die eine mehrwertsteuerfreie Rechnung wünschen, sollen EXACT ihre USt-ID-Nr. mitteilen; Kunden außerhalb der EU benötigen eine Bescheinigung der Steuerbehörde, die ihren Unternehmerstatus bescheinigt. Liegt keine dieser Bestätigungen vor, wird EXACT die deutsche Mehrwertsteuer berechnen. EXACT ist berechtigt, eine Kaution/Vorkasse nach Wahl zu verlangen. EXACT ist ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen des Kunden auf ältere Schulden, und wenn bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung zu verrechnen. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn EXACT über den Gegenwert verfügt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist EXACT berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. EXACT ist berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, wenn der Kunde in schuldhafter Weise entweder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder in Verzug gerät oder einen an EXACT ausgegebenen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, wenn über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt wird oder wenn der Käufer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Unvorhergesehene, von EXACT nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei EXACT oder einem seiner Lieferanten, wie z. B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, etc., berechtigen EXACT – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden – vom Vertrag zurückzutreten oder den Liefertermin um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Ist EXACT nicht in der Lage, dem Käufer die Ware nach einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist zu liefern, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag ermächtigt. Zahlt der Käufer nach der zweiten Mahnung den Kaufpreis ganz oder teilweise nicht innerhalb der von EXACT gesetzten angemessenen Frist, so ist EXACT zum Rücktritt berechtigt. Wurden die Geräte vom Käufer bereits eingesetzt, so hat EXACT Anspruch auf Aufwendungsersatz für die jeweilige Dauer.

II. Montagebedingungen

1. Die Wand-, Boden- und Deckenverhältnisse sind EXACT spätestens bei Auftragserteilung anzugeben. Die Montagekonditionen setzen festes Mauerwerk mit ebener Oberfläche ohne Nischen und Vorsprünge in lotrechten Wänden, Böden und Decken für normale Dübel Befestigungen voraus. In abgehängten Decken sind bauseits ausreichend große Lücken offen zu halten, die nach erfolgter Montage bauseits passgenau zu schließen sind. Montagematerial und –zeiten, die beim Fehlen dieser Voraussetzungen durch EXACT verbraucht bzw. aufgewendet wurden, berechnet EXACT zusätzlich. Angaben über bauseits zu legenden elektrischen Versorgungsleitungen sind EXACTs entsprechenden technischen Vorgaben zu entnehmen. Der Anschluss hat bauseits durch zugelassene Elektriker zu erfolgen.

2. Sollte durch Verschulden des Käufers, oder dessen Kunden, der vereinbarte Montagetermin, z. B. wegen ungenügenden Baufortschritts, fehlender Installationsanschlüsse oder fehlender elektrischer Energie sowie nicht vollständiger Angaben hinsichtlich der Montageorte, nicht eingehalten werden können, so wird er mit EXACT unverzüglich, jedoch nicht später als eine Woche vor Montage einen neuen Termin abstimmen. Können die Monteure von EXACT aus obengenannten Gründen nicht montieren, gehen die dadurch verursachten Kosten zu Lasten des Käufers. Jede zusätzlich notwendige Anfahrt wird in voller Höhe der nachgewiesenen Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt. Der Käufer wird für die Lagerung der Ware entsprechende Räume zur Verfügung stellen. Diese müssen abschließbar und bis zur endgültigen Montage dem Zugriff Dritter entzogen sein. Während der Montage dürfen sich nur diejenigen Arbeiter und Handwerker in den Räumen aufhalten, die mit diesen Arbeiten betraut sind. Bauseits notwendig werdende Umtransporte gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. EXACT bemüht sich, vereinbarte Montagetermine einzuhalten. Sollten sich jedoch ohne EXACTs Verschulden Verzögerungen bei der Montage ergeben, so begründet dies keinerlei Ersatzansprüche des Auftraggebers.

III. Urheberrechte

1. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behält sich EXACT Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf Verlangen sind diese unverzüglich zurückzusenden. Eine Weitergabe an Dritte darf nur mit Einverständnis von EXACT erfolgen. Musterstücke sind nach Vereinbarung, spätestens jedoch nach 3 Monaten, zurückzugeben oder käuflich zu übernehmen.

2. Für im Rahmen EXACTs entwickelte schutzrechtfähige Leistungen oder Teilleistungen für den Auftraggeber steht das Recht auf Urhebernennung zu. EXACT ist insoweit berechtigt, nach Absprache mit dem Auftraggeber einen Urhebervermerk in marktüblicher Form und Gestaltung anzubringen

IV. Schlussbestimmungen

Änderungen unserer Verträge bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in einem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Erfüllungsort ist EXACT solutions GmbH, 51427 Bergisch Gladbach, Lustheide 85.

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Köln.
Bei Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart.

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